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ARBEITSRECHT AKTUELL // 21/010

Re­form der me­di­zi­nisch-tech­ni­schen Be­ru­fen

Das MTA-Re­form­ge­setz soll die Aus­bil­dung in der me­di­zi­nisch-tech­ni­schen As­sis­tenz at­trak­ti­ver ma­chen und mo­der­ni­sie­ren
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29.01.2021. Am 12. Fe­bru­ar 2021 hat der Bun­des­rat das Ge­setz zur Re­form der me­di­zi­nisch-tech­ni­schen As­sis­tenz­be­ru­fe ge­bil­ligt.

Ziel des Ge­set­zes ist es, die­se Be­ru­fe at­trak­tiv und zu­kunfts­ori­en­tiert aus­zu­ge­stal­ten. Da­für wer­den die vier Be­ru­fe der me­di­zi­ni­schen Tech­no­lo­gie im Be­reich der La­bo­ra­to­ri­ums­ana­ly­tik, der Ra­dio­lo­gie, der Funk­ti­ons­dia­gnos­tik und der Ve­te­ri­när­me­di­zin re­for­miert und die bis­he­ri­ge Be­rufs­be­zeich­nung "me­di­zi­nisch-tech­ni­scher As­sis­tent" durch die Be­zeich­nung "me­di­zi­ni­sche Tech­no­lo­gin" bzw. "me­di­zi­ni­scher Tech­no­lo­ge" er­setzt. Die Tä­tig­kei­ten wer­den aber im bis­he­ri­gen Um­fang bei­be­hal­ten.

Zu­dem wird Aus­bil­dungs­ziel die­ser Be­ru­fe soll mo­der­ni­siert, spe­zi­fi­ziert und kom­pe­tenz­ori­en­tiert aus­ge­rich­tet. Auch ei­ne ver­bind­li­che an­ge­mes­se­ne Ver­gü­tung wäh­rend der Aus­bil­dung sieht das Ge­setz vor. Ein Schuld­geld soll künf­tig nicht mehr er­ho­ben wer­den dür­fen. Die prak­ti­sche Aus­bil­dung wird aus­ge­wei­tet und das Ge­setz setzt Min­dest­an­for­de­run­gen an Aus­bil­dungs­stät­ten und Lehr­kräf­te.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

Letzte Überarbeitung: 2. Juni 2021

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